Steg- und Hafenordnung

  • Das Betreten und die Benutzung erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr; der MCK haftet nicht.
  • Nichtschwimmer müssen auf dem Steg eine Schwimmweste tragen.
  • Eltern haften für ihre Kinder.
  • Besucher und Gäste dürfen die Anlage nur in Begleitung ihrer Gastgeber betreten.
  • Der Parkplatz und die Türen zur Hafenanlage sind ab 22:00 Uhr und außerhalb der Öffnungszeiten der Gaststätte geschlossen zu halten. Die Tür zum Hauptsteg ist stets zu schließen.
  • Der Durchgang auf dem Steg muss unbedingt freigehalten werden. Das längere Abstellen von Gegenständen ist nicht gestattet.
  • Auf dem Steg ist absolutes Rauchverbot. Der Gebrauch offenen Feuers ist untersagt.
  • Das Lagern von brennbaren Flüssigkeiten auf der Steganlage ist verboten.
  • Abfälle dürfen nur in die dafür vorgesehenen Behälter verbracht werden. N I C H T S in das Wasser werfen!
  • Hunde sind innerhalb der Clubanlagen grundsätzlich an der Leine zu führen.
  • Die Bekanntmachungen im Aushang sind zu beachten.
  • Den Anweisungen des Hafenmeisters oder seines Vertreters ist zu entsprechen.
  • Das Betanken der Boote am Steg aus Kanistern ist verboten.
  • Mitglieder und Gastlieger müssen für ihr Boot eine Haftpflicht- sowie eine Bergeversicherung nachweisen.
  • Die einzelnen Boote sind so zu befestigen, dass sie keine Beschädigung am Steg und an den Nachbarbooten verursachen und die Benutzung des Hauptstegs nicht beeinträchtigt wird.
  • Elektrische Leitungen sind stolpersicher und auf dem kürzest möglichen Weg zu verlegen. Sie haben den einschlägigen Vorschriften zu entsprechen.
  • Beim Betrieb einer automatischen Bilgenpumpe im Hafen des MCK ist sicherzustellen, dass kein Öl in das Hafenbecken gelangen kann. Die Benutzung der Seetoilette im Hafenbereich ist nicht gestattet.
  • An- und Umbauten an den Steganlagen sind grundsätzlich untersagt.
  • Die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 5 km/h ist im Hafen zu beachten. Sog und Wellenschlag sind zu vermeiden.
  • Boote mit offenem (ungedämpftem) Auspuff sind im Hafen verboten und erhalten keinen Liegeplatz.
  • Die Belange des Naturschutzes sind in besonderer Weise zu beachten.